Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsgrundlagen und Stellung von Casitas Select
"Casitas Select" ist ein Firmenname von Casitas Select S.L., eingetragen in Cordoba mit der Umsatzsteuernummer ES-B14756373. Wenn im folgenden Text von "wir" oder "uns" die Rede ist, bezieht sich dies auf Casitas Select S.L. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen geht es um die allgemeinen Buchungsbedingungen, die automatisch gelten, sobald Sie die erste Zahlung geleistet haben. Um bei uns buchen zu dürfen, müssen Sie volljährig sein. Sie akzeptieren die allgemeinen Geschäftsbedingungen auch im Namen Ihrer Mitreisenden und sind verpflichtet, diese ihnen bekannt zu geben. Sie garantieren, von Ihren Mitreisenden die Buchungserlaubnis erhalten zu haben. Wir stimmen beide darin überein, dass die spanische Gesetzgebung und die spanische Gerichtsbarkeit (und keine andere) in diesen Bedingungen zum Tragen kommen. Wir stimmen ferner darin überein, dass eventuelle Uneinigkeiten, sofern diese nicht zwischen Ihnen und uns einvernehmlich geregelt werden können, der spanischen Gerichtsbarkeit übergeben werden.
Finanzielle Garantie
Die spanische Gesetzgebung bietet einen sehr guten Schutz bezüglich Ihrer geleisteten Zahlungen. Wahrscheinlich handelt es sich dabei sogar um den besten in der europäischen Tourismusindustrie. In Spanien sind alle Reiseagenturen und Reiseveranstalter verpflichtet, eine Kaution von 60.000 € zu hinterlegen. Darüber hinaus muss eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 210.000 € abgeschlossen werden. Strenge Kontrollen prüfen das Einhalten dieser Regelungen. Ferner sind wir als offizielle Reiseagentur/Reiseveranstalter unter der C.I.A.N.-Nummer 141308-2 registriert.
Abschluss des Vertrages
1. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Unternehmen Casitas Select den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind diese Vertragsbestimmungen und die Beschreibung des Ferienobjekts auf unserer Internetseite www.casitas-select.de.
2. Reisevermittler sowie die Eigentümer der Ferienobjekte sind von Casitas Select nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Casitas Select hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung des Ferienobjekts stehen.
3. Ortsprospekte und Beschreibungen der Ferienobjekte, Hotelprospekte, die nicht von Casitas Select herausgegeben werden, sind für Casitas Select und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Leistungsbeschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Casitas Select gemacht wurden.
4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Casitas Select den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
5. Sonderwünsche werden von Casitas Select, wenn sie in der Reiseanmeldung bezeichnet sind, entgegengenommen und an den jeweiligen Leistungsträger weitergeleitet. Eine entsprechende vertragliche Verpflichtung von Casitas Select wird bezüglich solcher Sonderwünsche nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung begründet, welche in der Buchungsbestätigung als fest garantiert festgehalten wird.
6. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
7. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Casitas Select zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Casitas Select dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung übermitteln. Hierzu ist Casitas Select nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als sieben Werktage vor dem vereinbarten Reisebeginn erfolgt.
8. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Casitas Select den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar. Die Eingangsbestätigung kann mit der Buchungsbestätigung zusammenfallen.
Bezahlung
1. Mit Vertragsabschluss und Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
2. Die Restzahlung ist, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 30 Tage vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung fällig, und zwar auch dann, wenn die Buchungsbestätigung dem Kunden nicht innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn zugegangen ist.
3. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Casitas Select berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, Casitas Select der eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Falls der Kunde auch nach Mahnung und angemessener Nachfristsetzung die Restzahlung nicht leistet, ist Casitas Select berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
Leistungsänderungen
1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Casitas Select nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
2. Casitas Select ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistungen oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Casitas Select gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat die Wahl, die Änderung oder Abweichung zu akzeptieren oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Nimmt der Kunde die Änderung an, so ist ein entsprechender Vertragszusatz zu schließen. Casitas Select ist berechtigt, die Erklärungsfrist abzukürzen, wenn die Verhältnisse dies erfordern.
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornogebühren
1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Casitas Select. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Casitas Select den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Casitas Select eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Casitas Select zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Casitas Select unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
3. Die Höhe der Entschädigung wird unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs ermittelt. Casitas Select kann diese Entschädigung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
4. Die Stornogebühren betragen:
- bis 60 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
- 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
- 29 bis 15 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
- ab 14 Tage vor Mietbeginn und bei Nichtanreise 90 % des Mietpreises
5. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, Casitas Select der eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Wird eine Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, sind alle bereits gezahlten Beträge unverzüglich zu erstatten.
Umbuchung / Änderung auf Kundenwunsch
1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Casitas Select keine oder unzureichende Vorabinformation über eine Pauschalreise nach Artikel 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Kunden geleistet hat.
2. Umbuchungen, die nicht unter Ziffer 7.1 fallen, können, sofern sie überhaupt möglich sind, nach Maßgabe der Verfügbarkeit vorgenommen werden und sind nur bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich, wobei bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Umbuchungsgebühr berechnet wird. Maßgeblich ist der Eingang der Umbuchungserklärung bei Casitas Select.
3. Im Übrigen können Umbuchungs- oder sonstige Änderungswünsche nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Umbuchung / Änderung durch Casitas Select
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistungen oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Casitas Select gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat die Wahl, die Änderung oder Abweichung zu akzeptieren oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Nimmt der Kunde die Änderung an, so ist ein entsprechender Vertragszusatz zu schließen. Casitas Select ist berechtigt, die Erklärungsfrist abzukürzen, wenn die Verhältnisse dies erfordern.
Gewährleistung und Mitwirkungspflicht des Kunden
1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Casitas Select kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
2. Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
3. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind Beanstandungen unverzüglich an die vom Veranstalter genannte Kontaktstelle zu richten. Sie ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Mängelanzeige, so tritt er den daraus entstehenden Schaden nicht ein.
4. Wird eine Reise infolge eines Mangels nicht vertragsgemäß erbracht und leistet Casitas Select innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die Frist zur Abhilfe setzt der Kunde in der Regel durch eine entsprechende Aufforderung, wobei nur bei erheblichen Mängeln keine Fristsetzung erforderlich ist.
Haftung
1. Die vertragliche Haftung von Casitas Select für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Casitas Select für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
2. Die deliktische Haftung von Casitas Select für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
3. Casitas Select haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Casitas Select sind.
4. Casitas Select haftet jedoch
- für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
- wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Casitas Select ursächlich geworden ist.
5. Die Haftung für Schäden, die dem Kunden weder infolge einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung noch infolge der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit entstehen, ist ausgeschlossen, soweit Casitas Select nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet.
Anzeigepflicht
1. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind Beanstandungen unverzüglich an die vom Veranstalter genannte Kontaktstelle zu richten. Sie ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Mängelanzeige, so tritt er den daraus entstehenden Schaden nicht ein.
Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Casitas Select als auch der Kunde den Vertrag kündigen.
2. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Casitas Select für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Casitas Select verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.